Verhaltenscodex für das Gesundheitszentrum
(aktualisiert am 13.01.22)
Die Teilnahme an allen VGS-Sportangeboten drinnen ist nur mit „2G-PLUS" möglich, d.h. vollständig geimpft und genesen PLUS ein zusätzlicher Test (Schnelltest nicht älter als 24 Std. oder PCR-Test nicht älter als 48 Std.).
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
vollständig Geimpfte und Genesene mit einer Boosterimpfung oder nach einer Infektion innerhalb der letzten drei Monate
Gesundheitszentrum allgemein
- Bitte verzichte auf das Training, wenn du Dich krank fühlst!
- Der Zutritt zu den Kursräumen und den Gerätebereich erfolgt nur mit der Transponderkarte, für die Rehakurse ist zusätzlich die Gesundheitskarte zur Anmeldung an der Rehasport-Zentrale notwendig.
- Beim Betreten des Gesundheitszentrums ist auf Handhygiene zu achten, hierzu sind die Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich zu nutzen.
- Die Nies- und Hustenetikette ist zu beachten.
- Die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern sind einzuhalten.
- Es besteht Mundschutzpflicht mit FFP2 oder Medizinischer Maske auf allen Laufwegen innerhalb des Gesundheitszentrums sowie in den Wartebereichen, Umkleiden und in allen (Kurs-) Räumen, in denen der Abstand von mind. 1,5m nicht eingehalten werden kann! Beim Training kann dieser abgelegt werden.
- Die Nutzung der Sauna ist erlaubt (max. 2 Personen!)
- Umkleiden und Duschen können genutzt werden.
- Um lange Wartezeiten und unnötige Kontaktsituationen zu vermeiden, bitte nicht „überpünktlich“ zum Kurs erscheinen.
- Den Anweisungen der VGS Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.
FitClub / Gerätetraining /Rehasport-Teilnehmer mit Zusatzmodul „Gerätetraining“
- Das Gerätetraining ist unter Wahrung des Mindestabstands zulässig.
- Der Mundschutz kann beim Training abgelegt werden.
- Nach jedem Gebrauch ist das Gerät zu reinigen.
Kursangebote (Rehasport – Prävention – FitClub-Kurse)
- Alle Kurse sind zulässig und finden statt.
- Die Nutzung der Matten ist nur mit einem großen Badetuch möglich; bei Bedarf sind Tücher an der Rezeption auszuleihen.
- Die Nutzung von Kleingeräten ist eingeschränkt möglich.
Rehasportkurse
- Jeder Rehasport-Teilnehmer wird gebeten, eine Einverständniserklärung zur Teilnahme am Rehasport wegen der Corona-Pandemie (einmalig) auszufüllen. Die Erklärung sollte möglichst zur ersten Kurseinheit mitgebracht werden. Der Vordruck steht auf der Homepage zum Download zur Verfügung.
Cafeteria
- Die Cafeteria sind geöffnet.
- Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten ist ein Besuchernachweis auszufüllen.